I. Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen innerhalb des Coaching-Netzwerks, nachfolgend „Netzwerk“ genannt. „Das Netzwerk ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)“ nach deutschem Recht und besteht aus unabhängigen Coaches, die gemeinsam das Ziel verfolgen, Coaching-Dienstleistungen in Unternehmen und Organisationen anzubieten. Diese AGB regeln die Bedingungen und das Verfahren der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks sowie die Beziehung zu unseren Klienten. Ziel des Netzwerks ist es, durch eine gebündelte Expertise und einheitliche Qualitätsstandards, effektive und nachhaltige Coaching-Lösungen für Firmenkunden zu schaffen.
II. Geltungsbereich
§ 1) Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des Netzwerks und ihren Klienten, sowie für die internen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Netzwerks selbst. Die AGB regeln insbesondere die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Nutzung von Netzwerkressourcen, die Erbringung von Coaching-Dienstleistungen und die finanziellen Modalitäten.
§2) Mitglieder und Klienten
Mitglieder des Netzwerks können natürliche Personen oder juristische Personen sein, die professionelle Coaching-Dienstleistungen anbieten. Klienten des Netzwerks sind Unternehmen und Organisationen, die solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
§3) Verbindlichkeit
Mit der Eintrittserklärung in das Netzwerk oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Netzwerks erklären sich die Mitglieder bzw. Klienten mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen der Mitglieder oder Klienten finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Netzwerk ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§4) Änderungen der AGB
Das Netzwerk behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird das Mitglied rechtzeitig informiert. Widerspricht ein Mitglied den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird das Mitglied bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hingewiesen.
III. Mitgliedschaft
§ 1) Aufnahme von Mitgliedern
Die Aufnahme neuer Mitglieder in das Netzwerk erfolgt auf Antrag und bedarf der Zustimmung der bestehenden Mitglieder nach einem festgelegten Aufnahmeverfahren. Das Netzwerk behält sich das Recht vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 2) Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht, die Ressourcen des Netzwerks gemäß den festgelegten Bedingungen zu nutzen, an gemeinsamen Projekten teilzunehmen und von den gemeinschaftlichen Marketingaktivitäten zu profitieren. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Entscheidungen, die das Netzwerk betreffen, teilzunehmen und abzustimmen.
§ 3) Pflichten der Mitglieder
Mitglieder sind verpflichtet, die Standards und Qualitätsanforderungen des Netzwerks einzuhalten, die vereinbarten finanziellen Beiträge zu leisten und sich an die Entscheidungen der Mehrheit zu halten. Sie müssen aktiv zur Erreichung der Netzwerkziele beitragen und dürfen das Netzwerk nicht in einer Weise nutzen, die dessen Ruf schädigen könnte.
§ 4) Kosten für die Mitgliedschaft
Mit dem Eintritt wird die Mitgliedschaft berechnet. Diese wird ab dem Monat des Eintritts anteilig monatsweise bis Ende des Jahres berechnet.Beispiel Beim Eintritt im Juli wird im ersten Jahr nur 50% der Jahresmitgleidschaft berechnet.
§ 5) Laufzeit und Austritt von Mitgliedern
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft durch eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats beenden. Bei Austritt eines Mitglieds erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Ohne Kündigung wird die LAufzeit der Mitgliedschaft jährich um ein Jahr verlängert, beginnend mit Start des Kalenderjahrs.
§ 6) Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Netzwerk ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend oder wiederholt gegen die Mitgliedschaftsbedingungen verstößt oder das Ansehen des Netzwerks schädigt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder nach einem fairen und transparenten Verfahren.
§ 7) Übertragung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Netzwerk ist persönlich und nicht übertragbar, es sei denn, dies wird von der Mehrheit der Mitglieder genehmigt.
§ 8) Zahlungsmethoden
Das Netzwerk akzeptiert Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder andere vereinbarte Zahlungsmethoden. Details zu den Zahlungsmethoden werden im Vertrag festgehalten.
§ 9) Mahnverfahren
Bei Zahlungsverzug behält sich das Netzwerk das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich festgelegten Zinssatzes zu berechnen. Das Mitglied wird über fällige Zahlungen und die Folgen von Zahlungsverzug informiert.
§ 10) Stornierungsbedingungen
Stornierungen von gebuchten Mitgliedsanträgen müssen mindestens 48 Stunden nach Anmeldung erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird die Mitgliedsgebühr berechnet und ist nicht mehr stornierbar.
§ 11) Rückerstattungen
Rückerstattungen werden in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Bedingungen und nur unter bestimmten Umständen gewährt, z.B. bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung durch das Netzwerk.
IV. Leistungen des Netzwerks
§ 1) Angebotene Dienstleistungen
Das Netzwerk bietet professionelles Netzwerken für Mitglieder an. Dies umfasst Mentoring für den Aufbau einer eigenen Coaching Präsenz, Einzel- und Gruppencoachings, Workshops, Seminare und andere Formate, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Coaches zugeschnitten sind.
Zudem bilden sichaus den Migliedern der Seniorkreis, welche professionelle Dienstleistungen für Kunden anbieten. Hierfür gibt es besondere Verträge, welche durch die Netzwerkmitgliedschaft nicht abgedeckt sind.
§ 2) Qualitätsstandards
Alle Dienstleistungen werden nach höchsten Qualitätsstandards erbracht. Das Netzwerk verpflichtet sich, qualifizierte und erfahrene Coaches einzusetzen, die regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen, um ihre Fachkenntnisse und Methoden aktuell zu halten.
§ 3) Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle Informationen, die im Rahmen der Coaching-Sitzungen ausgetauscht werden, unterliegen der Vertraulichkeit. Das Netzwerk verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und stellt sicher, dass Klienteninformationen sicher und vertraulich behandelt werden.
§ 4) Erfolgskontrolle und Feedback
Das Netzwerk führt Erfolgskontrolle und Qualitätsmangement durch Umfragen unter seinen Mitgliedern durch, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bewerten und weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Coaches werden ermutigt, Feedback zu geben, das zur Weiterentwicklung der Dienstleistungen verwendet wird.
§ 5) Anpassung der Dienstleistungen
Das Netzwerk ist bereit, seine Dienstleistungen an veränderte Bedingungen oder neue Anforderungen der Coaches anzupassen. Änderungen und Erweiterungen des Dienstleistungsangebots werden in Absprache mit den Klienten vorgenommen.
VI. Haftung und Gewährleistung
§ 1) Haftungsbegrenzung
Das Netzwerk haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitglieder verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Netzwerk nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung in solchen Fällen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 2) Haftungsausschluss
Das Netzwerk haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Ebenso ist die Haftung für Datenverlust und/oder -beschädigung auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung beschränkt.
§ 3) Gewährleistung
Das Netzwerk gewährleistet, dass die Coaching-Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden. Sollten dennoch Mängel auftreten, verpflichtet sich das Netzwerk, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Das Mitglied ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich zu melden.
§ 4 Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Mitglieds verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, es wird im Einzelfall eine andere Verjährungsfrist vereinbart.
§ 5 Kraft höherer Gewalt
Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Dienstleistungen unmöglich machen oder erheblich erschweren, haftet das Netzwerk nicht. Solche Ereignisse befreien das Netzwerk für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
VII. Datenschutz
Die Datenschutzbedingungen werden in einem gesonderten Dokument auf dieser Webseite beschrieben: Siehe hier.
VIII. Geheimhaltung
§ 1 Verpflichtung zur Geheimhaltung
Alle Mitglieder des Netzwerks sowie deren Mitarbeiter sind verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Netzwerk erhalten, streng geheim zu halten. Diese Verpflichtung umfasst alle nicht öffentlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Daten der Klienten sowie jegliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen heraus offensichtlich ist.
§ 2 Umfang der Geheimhaltungspflicht
Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft oder der Zusammenarbeit bestehen und gilt solange, wie die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt sind oder durch das Netzwerk freigegeben werden.
§ 3 Ausnahmen
Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte darf nur erfolgen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist und der Dritte entsprechend auf die Geheimhaltung verpflichtet wird. Eine solche Weitergabe muss vorab durch das Netzwerk schriftlich genehmigt werden.
§ 4 Sicherheitsmaßnahmen
Das Netzwerk und seine Mitglieder verpflichten sich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu gewährleisten.
§ 5 Verstöße und Sanktionen
Verstöße gegen die Geheimhaltungspflichten können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung und zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Verfolgung.
IX. Kündigung
§1 Kündigungsrecht
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft im Netzwerk jederzeit zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird wirksam zum Ende des auf den Zugang der Kündigungserklärung folgenden Kalenderjahres.
§ 2 Kündigung durch das Netzwerk
Das Netzwerk behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft eines Mitglieds aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder durch sein Verhalten das Ansehen des Netzwerks schädigt.
§ 3 Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung enden alle Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, mit Ausnahme derjenigen Pflichten, die nach ihrer Natur über das Ende der Mitgliedschaft hinaus fortbestehen (z.B. Geheimhaltungspflichten). Etwaige ausstehende finanzielle Verpflichtungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu erfüllen. Das Netzwerk zahlt in diesem Falle monatlich anteilige Jahresbeiträge zurück.
X. Schlussbestimmungen
§ 1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Netzwerk oder der Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstehen, ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Netzwerks zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
§ 3 Änderungen der AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Netzwerk wird die Mitglieder über geplante Änderungen der AGB in geeigneter Weise informieren. Widersprechen die Mitglieder den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe der Änderungen ausdrücklich hingewiesen.
§ 4 Kommunikation
Alle Mitteilungen, die zwischen den Mitgliedern und dem Netzwerk im Rahmen der Vertragsbeziehung erfolgen, müssen in Schriftform erfolgen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 4 Rückgabe von Unterlagen und Materialien
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist das ausscheidende Mitglied verpflichtet, alle im Besitz befindlichen Unterlagen, Materialien und sonstigen Gegenstände, die Eigentum des Netzwerks sind, unverzüglich zurückzugeben.
§ 5 Ausschluss der Weiterverwendung von Netzwerkmaterialien
Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist es dem ausscheidenden Mitglied nicht gestattet, Markenzeichen, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte des Netzwerks zu nutzen oder sich auf die ehemalige Mitgliedschaft im Netzwerk zu kommerziellen Zwecken zu berufen.